Förderpreis

„Zukunft STEUERN“

Auszeichnung

Die Stiftung „Zukunft STEUERN“ vergibt einen jährlichen Förderpreis an eine herausragende Person, die durch besondere Leistungen und Engagement in der Steuerberatung überzeugt. Die Auszeichnung steht für die Anerkennung junger Steuerfachkräfte, die ihr Potenzial in der täglichen Kanzleiarbeit auf außergewöhnliche Weise unter Beweis stellen. Mit einem Preisgeld von 3.500 € und einem Seminargutschein in Höhe von 1.000 € würdigt die Stiftung innovative Ansätze, fachliche Exzellenz und zukunftsweisende Impulse in der Branche.

Ziel des Förderpreises ist es, talentierte Fachkräfte gezielt zu unterstützen und ihre berufliche Entwicklung zu fördern. Durch die Auszeichnung soll die Bedeutung von Kompetenz, Engagement und Innovationskraft im steuerberatenden Berufsfeld hervorgehoben werden.

Ziel der Förderung

Die gemeinnützige Stiftung Zukunft STEUERN hat folgende Förderungsziele: 

Fördervoraussetzungen

Zielgruppen unserer Förderung sind:

Steuerfachangestellte
Bilanzbuchhalter
(kaufmännische) Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

Junge Steuerberater/Steuerberaterinnen

in Westfalen-Lippe ansässig

Stiftung

Die Stiftung Zukunft STEUERN wurde im Jahre 2021 auf Initiative des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe e. V. gegründet und am 08.03.2021 von der Bezirksregierung Münster als rechtsfähig anerkannt.

Der Stiftungsvorstand besteht aus den Herren WP StB Marcus Tuschen und StB Thilo Söhngen.

Das Stiftungskuratorium ist besetzt mit Frau RAin Dr. Barbara Bischoff und den Herren WP StB Dr. Christian Konermann und WP StB Christian Witte.

Kriterien

Welche Kriterien können für förderungsfähige Leistungen sprechen?

Teilnahme und Ablauf

Achtung: 

Einreichungen sind erst wieder ab dem kommenden Frühjahr (2025) möglich! 

Wir werden Sie rechtzeitig informieren!

01

Antrag:

*“ zeigt erforderliche Felder an

Antragssteller (Pflichtfelder)*
E-Mail
Bewerbung für (Pflichtfelder)*
E-Mail
Alter
Ausbildung
Kanzleizugehörigkeit in Jahren
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
01

Antrag:

Zum Nachweis der Qualifikation für die Förderung ist ein ausführlich begründeter Antrag von Arbeitgeber/Arbeitgeberin, Kanzleiinhaber/Kanzleiinhaberin oder alternativ der Berufsschule oder der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe nötig. Dieser Antrag muss über das Formular eingereicht werden.

02

Bewertung:

Bewertung und Auswahl der Preisträger durch den Stiftungsvorstand und das Stiftungskuratorium.

 

 

03

Bekanntgabe:​

Information der Preisträger durch den Stiftungsvorstand und Bekanntgabe des Termins für die Preisverleihung.

04

Preisverleihung:​

Verleihung der Preise durch den Stiftungsvorstand/Kuratorium.

Gewinner der Vorjahre

2024 | Die Gewinnerin

Der Förderpreis der Stiftung ging im Förderjahr 2024 an Julia Winkelhorst:

Julia Winkelhorst

(Heisterborg GmbH & Co KG)

Übergabe durch Marcus Tuschen (Stiftungsvorstand).

2023 | Die Gewinnerin

Der Förderpreis der Stiftung ging im Förderjahr 2023 an Sarah Klinkhammer:

Sarah Klinkhammer 

(Dieckhöfer & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB) 

Übergabe durch Marcus Tuschen (Stiftungsvorstand).

2022 | Die Gewinnerin

Der Förderpreis der Stiftung ging im Förderjahr 2022 an Ann-Kathrin Schubert-Klimm:

Ann-Kathrin Schubert-Klimm 

(Happe & Partner Steuerberatungsgesellschaft) 

Übergabe durch Marcus Tuschen (Stiftungsvorstand).